I. Allgemeines
1. Die Volkshochschule (VHS) ist eine kommunale Weiterbildungseinrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Als Sachgebiet ist die CreativWerkstatt (CW) angeschlossen.
2. Soweit in den Regelungen dieser AGB eine bestimmte Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich zur leserlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtszugehörigkeit sowie für juristische Personen.
3. Bei allen Veranstaltungen der Volkshochschule Herten und damit auch der CreativWerkstatt gelten diese AGB, einschließlich der Veranstaltungen, die virtuell stattfinden.
4. Studienreisen und andere Veranstaltungen, die einen Dritten allein als Veranstalter ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule Herten und somit auch nicht der CreativWerkstatt. Die Einrichtungen treten hier nur vermittelnd auf.
5. Teilnahmebedingungen/ Teilnahmeberechtigung an Veranstaltungen der Volkshochschule Herten und damit auch der CreativWerkstatt richtet sich an alle Menschen der Stadt Herten. Die Teilnahme kann eingeschränkt werden, wenn dies die Kursbeschreibung vorgibt. Diese Voraussetzungen werden in der Regel nicht überprüft. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben behält sich die Volkshochschule bzw. CreativWerkstatt vor, von dem Vertrag zurückzutreten.
II. Anmeldeverfahren
1. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt eine rechtzeitige Anmeldung (Vertragsangebot) voraus.
Die Anmeldung kann über folgende Anmeldeformen erfolgen:
schriftlich: als Brief mit der Post oder als postalischen Einwurf
E-Mail und Internet: vhs@Herten.de und www.vhs-Herten.de
Telefon: (02366) 303-510
persönlich: in der Geschäftsstelle der Volkshochschule der Stadt Herten.
2. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Sollte keine Anmeldebestätigung eingegangen sein, hat der Teilnehmende die VHS zu kontaktieren. Bei einer Anmeldung ohne Anmeldebestätigung gilt der Teilnehmende solange als angemeldet, bis die VHS bzw. CreativWerkstatt dem Teilnehmenden abgesagt hat. Die Absage kann bis zu 24 Stunden vor Kursstart erfolgen. Mit der Anmeldebestätigung kommt zwischen der VHS bzw. CreativWerkstatt und dem Teilnehmenden ein Vertrag zustande, gleichzeitig entsteht die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmenden.
III. Vertragliche Information und organisatorische Änderungen
1. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Kurse und Seminare können nur durchgeführt werden, wenn die zuvor festgelegte Mindestanzahl von Teilnehmenden erreicht ist. Bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl zu Kursbeginn ist die VHS bzw. CreativWerkstatt nicht verpflichtet, den Kurs durchzuführen. Sollte der Kurs nicht stattfinden, wird das Konto des Teilnehmenden nicht mit der Kursgebühr belastet. Alternativ besteht seitens der Volkshochschule bzw. CreativWerkstatt auch die Möglichkeit, Kurse zusammenzulegen.
4. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Dozierende durchgeführt wird, auch wenn Dozierende namentlich angekündigt wurden.
5. Die VHS bzw. CreativWerkstatt kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
6. Muss eine Veranstaltung aus von der VHS bzw. CreativWerkstatt nicht zu vertretenden Gründen ausfallen, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, in diesem Fall wird das Konto des Teilnehmenden nicht mit der Kursgebühr belastet.
IV. Entgelt
1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Entgelte ist die Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Herten und damit auch der CreativWerkstatt in der jeweils gültigen Fassung. Die Entgeltordnung liegt in der VHS Geschäftsstelle aus oder kann online über www.vhs-herten.de eingesehen werden sowie auf Wunsch ausgehändigt werden.
2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Entgeltordnung für die VHS der Stadt Herten und damit auch der CreativWerkstatt in der jeweils geltenden Fassung an. Diese wird Bestandteil des Vertrages. Sonstige Nebenkosten im Sinne des § 4 der Entgeltordnung (z.B. Unterrichtsmaterial, Gerätepauschalen, Lebensmittelumlagen, Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Mietkosten für Veranstaltungen, die nicht in Räumlichkeiten der VHS oder CreativWerkstatt stattfinden) werden gesondert berechnet und sind nicht im Entgelt enthalten. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden verbindlich zur Zahlung des im Programmheft abgedruckten Preises. Bei einigen Kursen gelten sogenannte Staffelpreise. Die Staffelung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden im Kurs und ist in den einzelnen Studienbereichen unterschiedlich gestaltet. Mit ihrer Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden verbindlich zur Zahlung des jeweils höchsten Staffelpreises. Sollten bei Kursbeginn ausreichend Anmeldungen vorliegen, ist von den Teilnehmenden – je nach Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden – der entsprechend niedrigere Staffelpreis zu zahlen. Die Details sind jeweils online unter www.vhs-herten.de angebotsgenau aufgeführt und nachzulesen.
V. Zahlungsweise, Fälligkeit
Das Teilnahmeentgelt wird per Lastschrift vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Dazu erteilt der Teilnehmende mit seiner Unterschrift eine Einzugsermächtigung auf dem Anmeldevordruck. Der Einzug des Teilnahmeentgelts erfolgt frühestens nach Beendigung der Veranstaltung. Eine Ratenzahlung ab einem Entgelt von 50 EUR ist auf Anfrage möglich. Das Entgelt wird dann in Teilbeträgen abgebucht. Kann eine Abbuchung aufgrund falscher Datenangaben des Teilnehmenden nicht erfolgen und wird die VHS bzw. CreativWerkstatt mit den Rückbuchungsgebühren belastet, so hat der Teilnehmende diese Gebühr zu erstatten.
VI. Gebührenermäßigung
1. Für eine Vielzahl von Kursen und Seminaren kann das Entgelt ermäßigt werden, wenn der Teilnehmende bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt. Die Ermäßigung beträgt 30 Prozent für Schüler*innen, Azubis, Vollzeitstudent*innen, Besitzer*innen einer gültigen Ehrenamtskarte sowie Arbeitslose und 50 Prozent für „Herten-Pass“-Inhabende. Der Ermäßigungsgrund ist nachzuweisen. Alle Ermäßigungen gelten nur für Kursentgelte, nicht für Prüfungen, sonstige Kosten oder Umlagen. Sollte die Volkshochschule bzw. die CreativWerkstatt Kurse aufgrund einer Pandemielage absagen, werden bereits gezahlte Kursentgelte erstattet, sofern sie 10 Euro übersteigen. Für die Integrationskurse gelten besondere Bestimmungen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geregelt werden.
2. Der „Herten-Pass“
Den „Herten-Pass“ erhalten alle Hertener Bürger*innen, die ein geringes Einkommen haben (etwa das Eineinhalbfache des Sozialhilferegelsatzes zzgl. angemessener Miete). Auskunft dazu erteilt das Bürgerbüro im Rathaus, Tel.: (02366) 303-500.
VII. Rücktritt, Kündigung und Ausschluss
1. Der Teilnehmende kann bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag durch Abmeldung zurücktreten, bei Bildungsurlaubsveranstaltungen – bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall bleibt der Zahlungsanspruch der VHS bzw. CreativWerkstatt in voller Höhe bestehen.
2. Im Falle des fristgerechten Rücktritts erhebt die VHS bzw. die CreativWerkstatt einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 EUR. Der Rücktritt (die Rücknahme einer Anmeldung) muss fristgerecht schriftlich oder persönlich bei der VHS-Geschäftsstelle erklärt werden.
3. Ab- oder Ummeldungen bei der Kursleitung sind nicht möglich. Die genannten Regelungen gelten auch für diejenigen, die sich über die sogenannte „Weitermeldeliste“ im Vorsemester angemeldet haben.
4. Weist die Veranstaltung einen erheblichen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmende die VHS bzw. die CreativWerkstatt auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag kündigen.
5. Der Teilnehmende kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 5 Absatz 3) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
6. Die VHS bzw. CreativWerkstatt kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits eingezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet.
7. Die VHS bzw. die CreativWerkstatt kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS bzw. CreativWerkstatt nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die VHS bzw. CreativWerkstatt den oder die Vertragspartner*in unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informieren und das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung neu berechnen. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die VHS bzw. CreativWerkstatt unzumutbar wäre oder wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmenden ohne oder von geringem Wert ist.
8. Die VHS bzw. die CreativWerkstatt kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der VHS bzw. CreativWerkstatt.
c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
d) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
e) Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung in Gebäuden, die durch die VHS und CreativWerkstatt genutzt werden. Diese hängen in den Räumlichkeiten der VHS und CreativWerkstatt öffentlich aus und sind auch auf der Internetseite der VHS und der CreativWerkstatt verfügbar.
9. Statt einer Kündigung kann die VHS bzw. CreativWerkstatt den Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit nach Ziff. 18 der geltenden Hausordnung der VHS bzw. CreativWerkstatt ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS bzw. CreativWerkstatt wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
10. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
VIII: Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften (online, telefonisch, per E-Mail oder per Fax getätigte Anmeldungen)
Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernmeldekommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Anmeldung im Internet oder durch E-Mail, Briefwechsel, Telefax, Telefon). In diesem Fall steht den Teilnehmenden auf Grund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht:
Die Teilnehmenden können ihre Vertragserklärung (verbindliche Anmeldung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Herten
Resser Weg 1
45699 Herten
CreativWerkstatt Herten
Ernst-Reuter-Platz 10-20
45699 Herten
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben. Können die Teilnehmenden die empfangene Leistung sowie Nutzungen (Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die Teilnehmenden die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Das heißt: Unterricht, an dem die Teilnehmenden bis zu ihrem Widerruf teilgenommen haben, müssen sie anteilig bezahlen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung, für die Volkshochschule bzw. CreativWerkstatt mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
IX. Haftung/Unfallversicherung
Bei Unfällen, Beschädigungen, Diebstählen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten übernimmt die VHS bzw. CreativWerkstatt keine Haftung. Eine Versicherung gegen Unfall, die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS bzw. CreativWerkstatt, insbesondere bei Exkursionen mit Mitfahrgelegenheiten, erfolgt auf eigene Gefahr.
Während der Teilnahme an einem Angebot der VHS bzw. CreativWerkstatt sind die Teilnehmenden über eine Unfallversicherung geschützt. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nicht bei Beschädigung und Verlust von Sachen.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften sind anzuwenden.
Die VHS bzw. CreativWerkstatt haftet gegenüber Teilnehmenden bei Angeboten der VHS bzw. der CreativWerkstatt bezüglich einer Schädigung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit für einfache Fahrlässigkeit. Für alle sonstigen Schäden wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt – dies gilt insbesondere auch für Verlust und Schädigung von Eigentum der Teilnehmenden. Es werden keine Kosten erstattet, die durch vergebliche Anreise bei kurzfristigen Ausfällen entstehen, wenn der VHS bzw. CreativWerkstatt die Benachrichtigung von Teilnehmenden auf Grund fehlender Daten nicht möglich war. Auch weitergehende Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen, Irrtümer vorbehalten.
X. Datenschutz
Die Volkshochschule und damit auch die CreativWerkstatt unterliegen den Regelungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO in der jeweilig gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzen die Volkshochschule und damit auch die CreativWerkstatt eine automatisierte Datenverarbeitung ein. Damit werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Herkunftsland, Ermäßigungsgrund, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet.
Zum Zwecke des Lastschrifteinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbanken der Volkshochschule bzw. CreativWerkstatt übermittelt.
Mit einer Anmeldung und/oder Interessensbekundung stimmt der Teilnehmende der Verarbeitung seiner Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Weitere Informationen sowie unsere Datenschutzerklärung finden die Teilnehmenden auf: www.herten.de/datenschutz.
XI. Urheberschutz, Netzwerksicherheit, Virenschutz
Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Volkshochschule Herten und CreativWerkstatt bzw. der jeweiligen Urheberin vorbehalten.
Die von der VHS und damit auch der CreativWerkstatt zur Verfügung gestellten und sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Daten sowie Software (Dateien) dürfen weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Dateien gestattet werden, übernimmt die VHS und damit auch die CreativWerkstatt keine Haftung für Schäden, die durch die übertragenen Dateien, insbesondere durch Viren, bei der Empfängerin der Dateien entstehen.
XII. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2025 in Kraft.




